Gesetzes­konforme Homepage trotz „Werbe­verbot“?

Ein Artikel über die Fallen, in die Heilpraktiker, Therapeuten oder Ärzte unwissentlich tappen können. Was ist zu beachten?

Heilmittelwerbegesetz bei Webdesign und Texten

Eine Website für Heilpraktiker, Therapeuten oder Ärzte ist kein neutraler Raum. Jeder Text, jede Formulierung und oft sogar jedes Bild bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Information, Werbung und rechtlichen Vorgaben. Das betrifft nicht nur klassische Heilpraktiker, sondern ebenso Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Gesundheitsberater und Gesundheitscoaches, die ihre Leistungen online darstellen.

Viele Praxisinhaber unterschätzen, wie schnell gut gemeinte Aussagen rechtlich problematisch werden können – selbst dann, wenn sie fachlich korrekt sind.

Dieser Beitrag gibt einen realistischen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen, zeigt typische Fehler, die auf Praxis-Websites immer wieder auftauchen, und erklärt, wie Texte gleichzeitig rechtssicher, suchmaschinenfreundlich und menschlich formuliert werden können.

Warum Texte im Gesundheitsbereich besonders sensibel sind

Im Gesundheitsbereich gelten strengere Maßstäbe als in vielen anderen Branchen. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Patienten oder Klienten durch übertriebene oder irreführende Aussagen beeinflusst werden – insbesondere dann, wenn es um Gesundheit, Diagnosen oder Heilversprechen geht.

Das betrifft nicht nur Heilpraktiker, sondern auch Psychotherapeuten, Ärzte, Physiotherapeuten sowie Anbieter im Bereich Gesundheitsberatung oder Gesundheitscoaching. Für alle gilt: Texte dürfen informieren, aber nicht werben wie im klassischen Marketing.

Viele Abmahnungen entstehen nicht durch böse Absicht, sondern durch Unwissen oder durch Texte, die aus anderen Branchen übernommen wurden.

Rechtskonforme Texte Heilpraktiker Websites

Zentrale Gesetze und Regelwerke für Praxis-Websites

Auf Websites für Heilpraktiker, Therapeuten, Ärzte und verwandte Gesundheitsberufe greifen mehrere Gesetze gleichzeitig. Die wichtigsten sind:

  • das Heilmittelwerbegesetz (HWG)
  • das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • das Telemedienrecht in seiner aktuellen Ausprägung
  • die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • berufsrechtliche Vorgaben der jeweiligen Kammern oder Aufsichtsbehörden

Besonders relevant ist dabei das Heilmittelwerbegesetz, da es klare Grenzen setzt, was in der Außendarstellung erlaubt ist – unabhängig davon, ob es sich um eine Heilpraktikerpraxis, eine physiotherapeutische Praxis oder ein Angebot im Bereich Gesundheitscoaching handelt.

Werbeverbot, Heilversprechen und typische Stolperfallen

Ein häufig gesuchter Begriff ist das sogenannte Werbeverbot für Heilpraktiker. Tatsächlich gibt es kein pauschales Werbeverbot, wohl aber klare Einschränkungen, die auch für Psychotherapeuten, Ärzte und andere therapeutische Berufe gelten.

Problematisch sind unter anderem:

  • Heil- oder Erfolgsversprechen
  • Aussagen wie „garantiert“, „sicher heilend“ oder „nachweislich wirksam“
  • Vorher-Nachher-Darstellungen
  • reißerische oder angstmachende Formulierungen
  • Erfahrungsberichte mit impliziten Heilversprechen

Auch scheinbar harmlose Sätze wie „Ich behandle erfolgreich chronische Beschwerden“ können rechtlich kritisch sein – unabhängig davon, ob sie von einem Heilpraktiker, Physiotherapeuten oder Gesundheitsberater stammen.

Heilpraktikerin bei Behandlung

Gesetzeskonforme Texte müssen nicht trocken sein

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass rechtssichere Texte automatisch kühl oder unpersönlich wirken müssen. Gerade im therapeutischen Umfeld ist Vertrauen jedoch ein zentraler Faktor – auch online.

Gute Texte für Heilpraktiker, Therapeuten und Gesundheitsberufe:

  • erklären Zusammenhänge verständlich
  • bleiben sachlich, ohne distanziert zu wirken
  • vermitteln Haltung, Arbeitsweise und Werte
  • schaffen Vertrauen, ohne Versprechen zu machen

Entscheidend ist die Art der Formulierung – nicht das vollständige Vermeiden von Inhalten.

Was Praxisinhaber selbst beachten können

Auch ohne juristisches Fachwissen lassen sich einige Grundregeln einhalten. Das gilt für Heilpraktiker ebenso wie für Psychotherapeuten, Physiotherapeuten oder Gesundheitscoaches:

  • Leistungen beschreiben, nicht bewerten
  • Methoden erläutern, nicht anpreisen
  • neutral formulieren statt emotionalisieren
  • auf Superlative verzichten
  • keine Aussagen treffen, die eine Wirkung garantieren

Bei Unsicherheit gilt: Lieber erklären, was man tut, als was dabei herauskommt.

SEO und Gesetzeskonformität passen zusammen

Ein weiterer Irrtum ist, dass Suchmaschinenoptimierung im Gesundheitsbereich kaum möglich sei. Tatsächlich profitieren gerade sachlich formulierte, gut strukturierte Inhalte von SEO.

Google bewertet unter anderem:

  • klare, nachvollziehbare Texte
  • logische Seitenstrukturen
  • thematische Tiefe
  • konsistente Begriffe
  • technische Sauberkeit

Das gilt für Websites von Heilpraktikern ebenso wie für Seiten von Ärzten, Therapeuten oder Anbietern im Bereich Gesundheitsberatung.

Webdesign, Struktur und Bildsprache nicht unterschätzen

Gesetzeskonformität betrifft nicht nur Texte. Auch Gestaltung, Bildsprache und Seitenaufbau spielen eine Rolle.

Risiken entstehen zum Beispiel durch:

  • Stockbilder mit impliziten Heilversprechen
  • emotionale Bildwelten, die falsche Erwartungen wecken
  • fehlende Trennung von Information und Werbung
  • unklare Nutzerführung

Professionelles Webdesign für Heilpraktiker und andere Gesundheitsberufe berücksichtigt deshalb immer Inhalt, Gestaltung und rechtliche Rahmenbedingungen gemeinsam.

Warum viele Praxis-Websites trotz guter Absicht angreifbar sind

Viele Websites von Heilpraktikern, Therapeuten oder Gesundheitscoaches entstehen mit Baukastensystemen oder Vorlagen, die nicht speziell für Gesundheitsberufe konzipiert wurden. Texte werden angepasst, gekürzt oder marketingorientiert formuliert – oft ohne zu merken, dass genau hier rechtliche Probleme entstehen.

Besonders kritisch wird es, wenn Texte mehrfach überarbeitet, aus verschiedenen Quellen kombiniert oder KI-Texte ungeprüft übernommen werden.

Textservice für Websites

Wie gesetzeskonforme Texte professionell entstehen

Bei TheraDesign werden Texte für Heilpraktiker, Therapeuten, Ärzte und weitere Gesundheitsberufe nicht pauschal erzeugt, sondern individuell entwickelt.

Dazu gehören:

  • fundierte SEO-Recherche mit professioneller Software
  • rechtssensible Textkonzepte für Heil- und Gesundheitsberufe
  • Anpassung an Ton, Stil und Ausrichtung der jeweiligen Praxis
  • sachliche, klare Sprache ohne Werbefloskeln
  • auf Wunsch emotionale Nuancen – innerhalb des rechtlich sicheren Rahmens

KI dient dabei als Werkzeug, nicht als Ersatz für Erfahrung und fachliche Einordnung.

Fazit

Gesetzeskonforme Texte für Heilpraktiker, Therapeuten, Ärzte und Gesundheitsberater sind kein Randthema, sondern ein zentrales Fundament jeder professionellen Website. Sie entscheiden darüber, ob eine Praxis vertrauenswürdig wirkt, bei Google gefunden wird und rechtlich sicher aufgestellt ist.

Eine Website für Heilpraktiker und Therapeuten sollte deshalb nicht nur gut aussehen, sondern inhaltlich, strukturell und rechtlich durchdacht sein.

Weitere Informationen findest du bei TheraDesign – zu professionellem Webdesign, gesetzeskonformen Texten und stimmigen Praxisauftritten online wie offline.


Website selbst bauen oder erstellen lassen?

20. Januar 2026|

Oft wirkt diese Entscheidung wie eine reine Kostenfrage: kostenlos, kostengünstig oder professionell – je nach Budget. In der Praxis geht es jedoch um deutlich mehr, und es gibt viele Pros und Contras

Und was können wir für Sie tun?

Webdesign

Ihre Praxis-Website: professionell · klar · ansprechend · gesetzes­­konform ·  SEO-optimiert ·  Termin­buchung · WordPress · responsive

Grafik­design

Logo & Corporate Design, Flyer, Visitenkarten, Terminkarten, Briefpapier, Notizblöcke – ruhig, hochwertig, aus einem Guss.

Text-Service

Wir erstellen bei Bedarf gern die Texte für Ihre Homepage und Print-Medien – gesetzeskonform, SEO-optimiert und vor allem informativ und ansprechend!